von ds10 » 15 Apr 2016, 09:33
Also ich möchte auch gleich voraus schicken, dass dir niemand den Kopf abreißen wird, wenn du dir ein Plugin schreibst, was die Nutzungsbedingungen unter Umständen verletzt, was du aber ausschließlich selbst benutzt. Du solltest dir halt dann bewusst sein, dass ein solches Plugin nicht veröffentlicht werden darf.
Wir legen die Nutzungsbedingungen auch nicht ganz so eng aus, wie sie formuliert sind. Daher würde ich sagen, eine Nutzung der Daten innerhalb von TV-Browser liegt dann vor, wenn die Daten auf dem gleichen Rechner verbleiben, auf der TV-Browser läuft und sie nicht zusätzlich irgendwo persistent abgespeichert werden. Eine Anzeige der Daten in einem externen Programm auf dem gleichen Rechner, die aber von einem aktiv laufenden TV-Browser ausgeliefert werden müssen, wäre somit noch in Ordnung. Wenn die Daten aber den Arbeitsspeicher des gleichen Rechners verlassen, dann kann man einfach nicht mehr argumentieren, dass die Daten eigentlich immer noch zu TV-Browser gehören. Wie gesagt darf man einzelne Informationen durchaus auch zur Ankündigung einer Sendung auf andere Rechner übertragen, aber einzeln meint dann auch einzeln. Alle zur Zeit laufenden Sendungen zu übertragen, wäre nicht mehr einzeln.
Du könntest also durchaus über einen Kalender-Export Erinnerungen auch auf einem Apple-Tablet oder -Smartphone anzeigen lassen, aber eben nicht das gerade laufende Programm.
Wenn du die Daten auf einem Apple-Tablet oder -Smartphone nutzen wollen würdest, wäre die einzige Möglichkeit für diese Geräte eine TV-Browser-Version zu programmieren und uns diese vorzustellen. Wir würden dann sagen, ob sie als TV-Browser veröffentlicht werden darf und dann damit das Recht hat, auch die Daten komplett anzuzeigen, denn dann wäre es ja ein TV-Browser, der die Daten anzeigt.
Die Android-App verfügt über eine Plugin-Schnittstelle:
http://wiki.tvbrowser.org/index.php/And ... ntwicklung
Also ich möchte auch gleich voraus schicken, dass dir niemand den Kopf abreißen wird, wenn du dir ein Plugin schreibst, was die Nutzungsbedingungen unter Umständen verletzt, was du aber ausschließlich selbst benutzt. Du solltest dir halt dann bewusst sein, dass ein solches Plugin nicht veröffentlicht werden darf.
Wir legen die Nutzungsbedingungen auch nicht ganz so eng aus, wie sie formuliert sind. Daher würde ich sagen, eine Nutzung der Daten innerhalb von TV-Browser liegt dann vor, wenn die Daten auf dem gleichen Rechner verbleiben, auf der TV-Browser läuft und sie nicht zusätzlich irgendwo persistent abgespeichert werden. Eine Anzeige der Daten in einem externen Programm auf dem gleichen Rechner, die aber von einem aktiv laufenden TV-Browser ausgeliefert werden müssen, wäre somit noch in Ordnung. Wenn die Daten aber den Arbeitsspeicher des gleichen Rechners verlassen, dann kann man einfach nicht mehr argumentieren, dass die Daten eigentlich immer noch zu TV-Browser gehören. Wie gesagt darf man einzelne Informationen durchaus auch zur Ankündigung einer Sendung auf andere Rechner übertragen, aber einzeln meint dann auch einzeln. Alle zur Zeit laufenden Sendungen zu übertragen, wäre nicht mehr einzeln.
Du könntest also durchaus über einen Kalender-Export Erinnerungen auch auf einem Apple-Tablet oder -Smartphone anzeigen lassen, aber eben nicht das gerade laufende Programm.
Wenn du die Daten auf einem Apple-Tablet oder -Smartphone nutzen wollen würdest, wäre die einzige Möglichkeit für diese Geräte eine TV-Browser-Version zu programmieren und uns diese vorzustellen. Wir würden dann sagen, ob sie als TV-Browser veröffentlicht werden darf und dann damit das Recht hat, auch die Daten komplett anzuzeigen, denn dann wäre es ja ein TV-Browser, der die Daten anzeigt.
Die Android-App verfügt über eine Plugin-Schnittstelle:
[url]http://wiki.tvbrowser.org/index.php/Android_Pluginentwicklung[/url]