Verlegung des juristischen Sitzes ins Ausland?

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jensemann
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Beitrag von jensemann »

Hi,
hurlbrink hat geschrieben:Also bei legaler Verlegung in die Schweiz wird niemand gepfändet und es kommt auch niemand in den Knast.
... und nebenbei wird dir die Erlaubnis zum Nutzen der EPG-Daten entzogen und dann bist Du genau so weit wie TVB ist....

Grüße aus dem Ruhrgebiet,
Jens
sumsen ist buper :-)
hurlbrink
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Beitrag von hurlbrink »

Wieso sollen dir die TV-Sender die Erlaubnis zum Nutzen der Daten entziehen, bloß weil dein Unternehmen in der Schweiz ist. Das würde ja bedeuten, dass sämtliche Schweizer EPGs nicht mehr sinnvoll existieren würden (Die Schweiz selber hat nur wenige TV-Sender: SF 1, SF 2 und 3 plus und ist daher auch auf die deutschen Sender angewiesen).
hubendubel
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Beitrag von hubendubel »

hurlbrink hat geschrieben:Wieso sollen dir die TV-Sender die Erlaubnis zum Nutzen der Daten entziehen
Weil es ihnen Spaß macht? Die dürfen die Erlaubnis geben, wem sie wollen. Man hat keinen Anspruch darauf. Sie dürfen Willkürlich und ungerecht sein. Wenn sie Dir die Erlaubnis entziehen, steht dem nichts im Wege, es sei denn, Du hast einen bindenden Vertrag mit denen geschlossen.
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