Die wollen sogar Geld für EPG-Seitenaufrufe anderer Sender

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Guenni

Die wollen sogar Geld für EPG-Seitenaufrufe anderer Sender

Beitrag von Guenni »

Ich habe mir die Mühe gemacht, mal die Originalveröffentlichung der VG Media zu lesen. Die snd noch frecher, als man glauben mag:

Die VG Media verlangt von Internet-EPG-Anbietern pro Seitenaufruf 0,0002 Euro, und zwar für ALLE Seitenaufrufe. Unter Punkt 11 heisst es da:

Als EPG-Seitenabrufe gelten die Abrufe aller Seiten, die Programmankündigungs-Material von Fernseh oder
Hörfunksendern enthalten (auch Nicht-VG Media Sender) und mit dem EPG verbunden sind.

Mit anderen Worten, die VG Media will sogar Gebühren kassieren für Informationen anderer Sender (alle öffentlich-rechtlichen z. B.), die ihr gar nicht angehören. ARD und ZDF sollten dagegen rechtlich vorgehen. In meinen Augen macht dieser Passus die ganze "Gebührenordnung" ungültig, da rechtswidrig. Man kann nicht Urheberrechtsgebühren (sowieso lächerlich in diesem Falle) für Informationen verlangen, an denen man gar keine Rechte besitzt.

Guenni
hurlbrink
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Beitrag von hurlbrink »

Dann bleibt dem TV Browser wohl nichts anders übrig, als zu schließen oder in die Schweiz oder irgendein Entwicklungsland "auszuwandern".
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Ich denke der passus gilt nur wenn man auch deren sender anbietet.

Also nehmen wir mal tvtv.de.

Bei tvtv.de gelten dann nicht nur die aufrufe von pro7 hinweisen. sondern auch die aufrufe vom zdf werden zur erhebung der Kosten genutzt.

Eine seite die nur das zdf anbietet wird da nichts zahlen müssen. Und wenn freuen sich die Gerichte :roll:
hubendubel
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Re: Die wollen sogar Geld für EPG-Seitenaufrufe anderer Send

Beitrag von hubendubel »

Guenni hat geschrieben:In meinen Augen macht dieser Passus die ganze "Gebührenordnung" ungültig, da rechtswidrig. Man kann nicht Urheberrechtsgebühren (sowieso lächerlich in diesem Falle) für Informationen verlangen, an denen man gar keine Rechte besitzt.
Wenn der Vertrag ungültig ist, dann ist es so, als gäbe es ihm nicht. Wenn es ihm aber nicht gibt, dann darf man gar nichts, da das Urheberschutzgesetz die Veröffentlichung verbietet. Veröffentlichen darf man nur mit Genehmigung des Urhebers, aber die ist Deiner Meinung nach ja hinfällig.
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Jo
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Beitrag von Jo »

Sebastian hat geschrieben:Ich denke der passus gilt nur wenn man auch deren sender anbietet.
So ist es.
hurlbrink
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Beitrag von hurlbrink »

Das heißt wenn TV Browser auf den Vertrag verzichtet, gelten diese komischen Regeln also nicht?!
hubendubel
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Beitrag von hubendubel »

Natürlich gelten die Regeln dann nicht.
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hurlbrink
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Beitrag von hurlbrink »

Also auch nicht die Gebühren?!
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Nein solange sie die "geschützten" sender nicht anbieten muss man auch nichts bezahlen.
Guenni

Beitrag von Guenni »

Jo hat geschrieben:
Sebastian hat geschrieben:Ich denke der passus gilt nur wenn man auch deren sender anbietet.
So ist es.
Klar, wenn man auf die der VG Media angeschlossenen Sender ganz verzichtet, können die natürlich auch nichts berechnen. Aber wenn man sich drauf einlassen würde (hoffentlich ist keiner so blöd!), würde die VG Media auch Gebühren für den Abruf der EPG-Daten öffentlich-rechtlicher Sender verlangen. Ich hoffe nur, ARD und ZDF reichen denen eine Hammerklage rein. Schon eine Unterlassungsklage würde die VG Media richtig ins Schwitzen bringen, denn dann funktioniert deren Zahlungsmodell (Seitenaufrufe zählen) nicht mehr.

Im übrigen wollen die auch eine Gebühr (pauschal 3 Euro pro verk. Gerät) von jedem Hardwarehersteller (Sat-Receiver, DVBT-Receiver), dessen Gerät ein EPG enthält --- und das sind praktisch alle digitalen Receiver. Bin gespannt, ob die Hersteller sich diese Wegelagerei gefallen lassen.

Guenni
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