Einfach umgehen

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Guenni

Einfach umgehen

Beitrag von Guenni »

Die Ankündigung der Aufführung (Ausstrahlung etc.) urheberrechtlich geschützter Werke ist keinesfalls selbst durch das Urheberrecht gesetzlich geschützt. Allenfalls kann die VG Media sich auf Datenbankwerke nach $4 des Urheberrechtsgesetzes berufen, aber auch nur dann, wenn man auf eine von den Sendern erstellte Datenbank direkt zurückgreift (wobei es rechtlich noch sehr zweifelhaft sein dürfte, ob eine Liste auszustrahlender Fernsehprogramme schon als schützenswerte Datenbank gilt, zumal diese Informationen in gleicher Anordnung - zeitliche Reihenfolge - schon in vielfacher Form öffentlich zur Verfügung stehen, also keine eigenständige geistige Leistung darstellen).

Würde TV-Browser die Datenbank aber selbst erstellen, sprich die Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen sammeln und darstellen (z. B. aus anderen Veröffentlichungen wie Fernsehzeitungen, Programmankündigungen im Netz etc. "abtippen"), dann wäre die "geistige Leistung" nach $4 nicht von den Fernsehsendern erbracht, sondern vom TV-Browser-Team, also wenn überhaupt, würde der $4 dann TV-Browser schützen und nicht die Sender bzw. deren Rechteverwerter VG Media.

Die Informationen über geplante Ausstrahlung von Fernsehsendungen ist selbst keinesfalls eine schützenswerte geistige Leistung. Das ganze ist nichts anderes als ein MISSBRAUCH des Urheberrechts.

Guenter
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bodo
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Beitrag von bodo »

Es gibt viele Anwälte, die genau das auch sagen. Eine Auflistung von Uhrzeit und Titel der Sendung kann nicht geschützt sein. Wir sind jedoch noch kein Verein, Rechtssteitigkeiten würden mit uns direkt als Privatperson geführt. Das können und wollen wir nicht riskieren.

Zumal es auch noch einen Artikel in der Zeitschrift für Urheberrechts- und Medienfragen (ZUM) in der Ausgabe 12/2007 gibt "Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Sendefolge". Dieser Artikel behauptet, das die Abfolge von Sendungen eine kreative Eigenleistung sei und somit Schützenswert.

Wer Recht hat müssen Gerichte entscheiden. Ich persönlich denke, das bis Mitte des Jahres ein Urteil gefallen ist, das unsere Seite bestärkt.

Spätestens dann werden wir die Uhrzeit und Titel der Sendung wieder selber angeben können. Das einzige, was dann noch fehlt, sind die Texte der Sendungen. Die sind nämlich definitiv eine schützenswerte Leistung.

Selbst die Angabe der Schauspieler/Regisseure usw ist wahrscheinlich nicht geschützt, da dies einfach nur Fakten sind.
hurlbrink
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Beitrag von hurlbrink »

bodo hat geschrieben:Wir sind jedoch noch kein Verein, Rechtssteitigkeiten würden mit uns direkt als Privatperson geführt. Das können und wollen wir nicht riskieren.
Ich habe gelesen (http://tech.de.msn.com/home/online_arti ... id=7010819), dass ihr einen Verein gründen wollt.
Wegen der Gemeinnützigkeit dürfte das kein Problem sein, Wikimedia (Die machen Wikipedia, Wikinews, Wikisource, etc.) hat das ja auch geschafft.
Und wenn das wegen der Gemeinnützigkeit nicht hinhaut, probiert es als GmbH. Da ihr ja nichts verdient, hättet ihr keine Steuern zu zahlen und nebenbei auch wenig Verwaltungsaufwand.
Spätestens dann werden wir die Uhrzeit und Titel der Sendung wieder selber angeben können. Das einzige, was dann noch fehlt, sind die Texte der Sendungen. Die sind nämlich definitiv eine schützenswerte Leistung.
Auf Texte (Die ja im wesentlichen Teaser sind, um die Sendung zu bewerben) und Bilder kann man verzichten. Vor allem die Bilder habe ich eher als Luxus oben drauf gesehen.
Jo
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Beitrag von Jo »

bodo hat geschrieben:Es gibt viele Anwälte, die genau das auch sagen. Eine Auflistung von Uhrzeit und Titel der Sendung kann nicht geschützt sein. Wir sind jedoch noch kein Verein, Rechtssteitigkeiten würden mit uns direkt als Privatperson geführt. Das können und wollen wir nicht riskieren.

Zumal es auch noch einen Artikel in der Zeitschrift für Urheberrechts- und Medienfragen (ZUM) in der Ausgabe 12/2007 gibt "Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Sendefolge". Dieser Artikel behauptet, das die Abfolge von Sendungen eine kreative Eigenleistung sei und somit Schützenswert.
Wobei man sagen muss, dass es manchmal hilfreich ist, sich das Umfeld bzw. die Klienten eines Anwalts bzw. seiner Kanzlei genauer anzusehen, um besser zu verstehen wieso er zu dieser oder jener Ansicht gelangt.
Guenni

Beitrag von Guenni »

bodo hat geschrieben:Zumal es auch noch einen Artikel in der Zeitschrift für Urheberrechts- und Medienfragen (ZUM) in der Ausgabe 12/2007 gibt "Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Sendefolge". Dieser Artikel behauptet, das die Abfolge von Sendungen eine kreative Eigenleistung sei und somit Schützenswert.
Dei beiden Autoren gehören einer internationalen Anwaltskanzlei an, die sich u. a. auf Medienrecht spezialisiert hat. Würde mich nicht wundern, wenn die auch für RTL bzw. Prosieben-Sat1 arbeiten. (Beide haben zuvor auch für Medienkonzerne wie z. B. BGM gearbeitet).

"Wes Brot ich ess des Lied ich sing!"

Guenter
Guenni

Nachtrag

Beitrag von Guenni »

Wenn "Die Reihenfolge der Fernsehsendungen" bereits ein schützenswertes geistiges Eigentum ist, müssten auch alle Printmedien Gebühren zahlen. Das hat gar nichts mehr mit EPGs zu tun. Es wäre zu schön, wenn sich diese Geldgeier auch noch mit der Presse anlegen! :D
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bodo
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Beitrag von bodo »

Ne, die Argumentation ist eher:

Für EPGs müssen wir mehr Menschen einstellen, da diese eine höhere Aktualität der Daten brauchen. Diese Kosten leiten wir jetzt an Sie, die Verursacher, weiter. Deswegen müssen Zeitschriften nicht zahlen.

Das ist natürlich nicht haltbar, da man ja für den eigenen Videotext, die eigene Webseite und auch für die eigene Abspielabteilung diese Daten ja auch braucht ;).
hubendubel
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Beitrag von hubendubel »

hurlbrink hat geschrieben:Ich habe gelesen (http://tech.de.msn.com/home/online_arti ... id=7010819), dass ihr einen Verein gründen wollt.
Wegen der Gemeinnützigkeit dürfte das kein Problem sein, Wikimedia (Die machen Wikipedia, Wikinews, Wikisource, etc.) hat das ja auch geschafft.
Aha, und weil die es geschafft haben, ist es kein Problem? Hast Du soetwas schon mal gemacht? Da muss in der Satzung jedes Wort stimmen. Ein Komma falsch und schon war es das gewesen.
hurlbrink hat geschrieben:Und wenn das wegen der Gemeinnützigkeit nicht hinhaut, probiert es als GmbH.
Warum das denn? Was hat die Rechtsform mit der Gemeinnützigkeit zu tun? Oder meinst Du, wenn es mit einem gemeinnützigen Verein nicht klappt, dann sollte man eine gemeinnützige GmbH gründen? Bei einer GmbH ist die Gemeinnützigkeit auch nicht leichter zu bekommen wie bei einem Verein.

Meiner Meinung nach ist die Gemeinnütlichkeit zwar wünschenswert, aber erst einmal nicht vorrangig. Vorrangig ist es eine Rechtsperson zu schaffen. Und da bietet sich ein Verein doch viel mehr an, als eine GmbH.

hurlbrink hat geschrieben:Da ihr ja nichts verdient, hättet ihr keine Steuern zu zahlen und nebenbei auch wenig Verwaltungsaufwand.
So einfach ist es auch wieder nicht.
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hubendubel
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Re: Nachtrag

Beitrag von hubendubel »

Guenni hat geschrieben:Wenn "Die Reihenfolge der Fernsehsendungen" bereits ein schützenswertes geistiges Eigentum ist, müssten auch alle Printmedien Gebühren zahlen. Das hat gar nichts mehr mit EPGs zu tun. Es wäre zu schön, wenn sich diese Geldgeier auch noch mit der Presse anlegen! :D
Wenn es ein schützenswertes Eigentum ist, kann der Eigentümer damit machen was er will. Er darf es dem einen verschenken und dem anderen teuer verkaufen.
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hurlbrink
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Beitrag von hurlbrink »

hubendubel hat geschrieben:
hurlbrink hat geschrieben:Ich habe gelesen (http://tech.de.msn.com/home/online_arti ... id=7010819), dass ihr einen Verein gründen wollt.
Wegen der Gemeinnützigkeit dürfte das kein Problem sein, Wikimedia (Die machen Wikipedia, Wikinews, Wikisource, etc.) hat das ja auch geschafft.
Aha, und weil die es geschafft haben, ist es kein Problem?
TV Browser hat mit Wikimedia gemeinsam, dass kostenlos Informationen für die Allgemeinheit angeboten werden.

Da muss in der Satzung jedes Wort stimmen. Ein Komma falsch und schon war es das gewesen.
Diese ganzen Schützenvereine und Sportvereine in jedem Hinterhof-Kaff, die bestimmt nicht alle steinreich sind und bestimmt keine Experten im Verfassen von Satzungen sind, schaffen das ja auch.
Warum das denn? Was hat die Rechtsform mit der Gemeinnützigkeit zu tun? Oder meinst Du, wenn es mit einem gemeinnützigen Verein nicht klappt, dann sollte man eine gemeinnützige GmbH gründen? Bei einer GmbH ist die Gemeinnützigkeit auch nicht leichter zu bekommen wie bei einem Verein.
Es geht nicht um die Gemeinnützigkeit. Es geht darum, dass TV Browser irgendeine Rechtsform bekommt, weil die sich besser vertreten können als Privatpersonen, die direkt haften.
Und GmbH bekommt man eben leichter, weil keine Gemeinnützigkeit notwendig.
Meiner Meinung nach ist die Gemeinnütlichkeit zwar wünschenswert, aber erst einmal nicht vorrangig. Vorrangig ist es eine Rechtsperson zu schaffen. Und da bietet sich ein Verein doch viel mehr an, als eine GmbH.
Wie gesagt, GmbH ist leichter zu bekommen. Für einen Verein musst du gemeinnützig sein. Wobei ich für TVB gute Chancen bezügl. Gemeinnützigkeit prognostiziere.
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bodo
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Beitrag von bodo »

Du weißt schon, das beim Einrichten einer GmbH 25.000 Euro zu hinterlegen sind? Plus Kosten für Notar, Anwalt usw?

Hast du schonmal eine GmbH eingerichtet?
Jo
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Beitrag von Jo »

hurlbrink hat geschrieben:Für einen Verein musst du gemeinnützig sein.
Wieso muss? Es wäre besser für TV-Browser und auch schaffbar, aber es muss nicht.
hurlbrink
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Beitrag von hurlbrink »

Ok, wenn Vereine nicht gemeinnützig sein müssen, macht es Sinn, den Verein anzustreben.
hubendubel
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Beitrag von hubendubel »

Ein Verein kann Gemeinnützig sein, muss aber nicht. Auch eine GmbH kann gemeinnützig sein, muss aber auch nicht. Gilt genauso für eine Stiftung und was weiß ich für welche Rechtsformen sonst noch.
hurlbrink hat geschrieben:Diese ganzen Schützenvereine und Sportvereine in jedem Hinterhof-Kaff, die bestimmt nicht alle steinreich sind und bestimmt keine Experten im Verfassen von Satzungen sind, schaffen das ja auch.
Bist Du Dir da sicher, dass es sich dabei um selbstständige Vereine im rechtlichen Sinne handelt? Natürlich ist es zu schaffen. Am Besten mit einem Anwalt. Aber der will Geld. Wer will das aufbringen?

Du hast von nichts irgend eine Ahnung, meinst aber, irgendwie müsse das schon gehen, also macht mal. Bodo macht ja auch, aber bestimmt nicht, weil Du das so willst.
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hurlbrink
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Beitrag von hurlbrink »

hubendubel hat geschrieben:
hurlbrink hat geschrieben:Diese ganzen Schützenvereine und Sportvereine in jedem Hinterhof-Kaff, die bestimmt nicht alle steinreich sind und bestimmt keine Experten im Verfassen von Satzungen sind, schaffen das ja auch.
Bist Du Dir da sicher, dass es sich dabei um selbstständige Vereine im rechtlichen Sinne handelt?
Zum Beispiel http://www.sk-heuchling.de/index.php?mo ... ay&ceid=32 . Dieser kleine Fußballverein ist, wie man auf der Seite sieht, ein e. V.

Oder http://www.schuetzenverein-holdorf.de/ (Das e. V. steht im Logo)
Natürlich ist es zu schaffen. Am Besten mit einem Anwalt. Aber der will Geld. Wer will das aufbringen?
Aus Spenden. Wenn sich das schon diese kleinen Vereine vom Arsch der Welt leisten können.
Bodo macht ja auch, aber bestimmt nicht, weil Du das so willst.
Nicht nur ich, sondern tausende von TVB-Benutzern sind daran interessiert, dass bei TVB die VG Media Sender kostenfrei sichtbar sind.
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