Warum laßt Ihr euch verarschen ?

Hier könnt Ihr mit uns über die Nutzungsgebühr der VG Media diskutieren.
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

PeRud hat geschrieben: Auch ich kenne Anwälte aus der Rechte- und Rechtsabteilung des WDR - und habe hohen Respekt. Doch genau diese Anwälte sagen Dir, wer die Urteile fällt, und das sind nicht die Anwälte.
Nein die Richter sind das und warum sollten die auf einmal zu gunsten der EPGs entscheiden?

Mal davon abgesehen sehe ich nicht was der WDR hier zu suchen hat.
Gut es ist ein sender der sicherlich auch ein bisschen ahnung hat. Nur begeben sich die ÖR mit der GEZ teils "genauso auf dünnes Eis" wie die VGMedia...
PeRud
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Beitrag von PeRud »

Hallo Sebastian, es wird nicht zugunsten der EPG`s entschieden, sondern zugunsten des Klägers oder Beklagten. Du hast recht, der WDR und DVB-T, obwohl in dem Problem involviert, kann hier nachrangig betrachtet werden. Und bitte jetzt nicht die unendliche Geschichte GEZ aufgießen. Auch bitte ich, die zwei weiteren Teile meiner Betrachtungen abzuwarten, bevor wir in die Diskussion einsteigen.
Danke
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Dann mach nicht immer solange Pausen ;).
Ich habe nichts gegen der GEZ ich zahle sie gerne.

Nur denke ich nicht das WDR anwälte wirklich die beste Referenz sind...
Onot

Beitrag von Onot »

@ Sebastian ... wieso? Kennst Du denn die Anwälte des WDR, oder hast Du schon Schlechtes von denen gehört? Referenzen gibt es in dieser Angelegenheit sowieso noch nicht! Entschieden wird das Ganze ohnehin von einem Gericht und nicht von den Anwälten die lediglich das Für und Wider vorbringen können. Aber ich denke, daß das EU-Wettbewerbsrecht schon mal auf unserer Seite steht und keine Insellösung in Deutschland, wie von der VG-Media angestrebt, zulassen wird. Aber bis dahin ist es noch ein langer juristischer Weg...
hubendubel
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Beitrag von hubendubel »

PeRud hat geschrieben:keinen Schritt mehr ohne Rechtsanwalt !!!
Aha, und wer soll den bezahlen?
PeRud hat geschrieben:Natürlich ist es notwendig vorher die Risiken verschiedener Handlungsstränge zu kennen, hier spricht man von Prozeßrisiko. Meine Einschätzung: TVB gering
Und wenn es noch so gering ist, warum sollte bodo, oder wer auch immer, es tragen?

Zur GEZ: Menschen mit geringem Einkommen, etwa Hartz IV, werden von der GEZ befreit. Soweit, so gut. Aber der geringste Formehler führt dazu, dass es nicht anerkannt wird. Das mag juristisch zwar in Ordnung sein, aber menschlich unter aller Kanone. Daher bin ich auf die öffentlich Rechtlichen auch nicht gut zu sprechen.
TVB 3.2, Java 1.6.0, Linux-Ubuntu 12.4
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Onot hat geschrieben:@ Sebastian ... wieso? Kennst Du denn die Anwälte des WDR, oder hast Du schon Schlechtes von denen gehört?
Nein nur rate mal was ein Pro7 Anwalt zu einer neuen Gebühr bei RTL sagen würde.
Oder ein RTL Anwalt zu einer neuen Gebühr bei den ÖR.
Nun nenn mir mal EINEN Grund warum sich die ÖR auf die seite der Privaten sender stellen sollte.

@hubendubel Man sollte die ÖR Sender selbst nicht mit der Eintreibungszentrale gleich setzen...
Ich persönlich verteufel die Rundfunkgebühr und die ÖR nicht. Nur weil die GEZ oft sehr viel Mist baut...
Onot

Beitrag von Onot »

Hallo Sebastian,
was für eine neue Gebühr meinst Du? Oder nimmst Du Bezug auf das "Geschäftsmodel" der VG-Media. Wenn es darum geht neue Einnahmequellen zu erschließen sind sich bestimmte Interessengruppen (hier "die Privaten") schnell einig, auch dann wenn sie untereinander konkurrieren, siehe Energieanbieter oder Mineralölgesellschaften.
Wenn ein Anwalt schlau ist, äußert er sich so wenig wie möglich, oder am besten gar nicht (zur Konkurrenz). Zwischen den ÖR's und den Privaten liegen (Einkommens-) Welten. Dazu braucht man nur die Nachrichtensendungen zu vergleichen, oder was die Privaten dafür halten!
Ich hatte lediglich den Eindruck, daß Du die Kompetenz der Anwälte des WDR anzweifelst, zumindest hatte ich Deine Aussage "Nur denke ich nicht das WDR anwälte wirklich die beste Referenz sind..." so verstanden. Sollte das anders gemeint sein, so bitte ich um Aufklärung!

MfG Onot
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Nein inkompetent sind sie sicherlich nicht...
Nur ist es Konkurenz und eine Konkurenz wird nie etwas gutes zu seinen Konkurenten sagen...

Anwälte der Privaten haben sich auch über die PC Gebühr aufgeregt das sie nicht rechtens sei etc.
PeRud
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Beitrag von PeRud »

Nun zu Teil III a

Die Gemengenlage der vermeintlichen Copyright Ansprüche bei EPG`s

Nun geht es um Inhalte der EPG`s, und riesige Anzahl an Rechte-Eigentümer.
Dieses Thema kann hier nicht erschöpfend behandelt werde, erstens wegen der gewaltigen Dimension, zweitens fehlt uns das juristische Know How.

Doch werde ich gleich exemplarisch anhand eines Beispiels belegen wie fragwürdig Copyrightansprüche der VG Media an Veröffentlichungen in EPG`s sind. Um das zu verstehen wird Kenntnis über die Unterschiede zwischen Eigentümer, Inhaber, Verwerter und Nutzer vorausgesetzt.

Um Komplizierungen zu vermeiden, ganz einfach die lite Version.
Sender VOKS fährt in die USA und kauft bei Phantasie Ltd das Recht auf Ausstrahlung der Serie Boston Egal. Phantasie Ldt => Rechte-Eigentümer; VOKS => Rechte-Verwerter. Bis hierin unkompliziertes Recht- und Vertragsverhältnis. VOKS voll zufrieden fliegt mit den Filmrollen und einen Beipack der Firma Promotion Ltd gen Germany.

Die Firma Promotion Ltd ist u.a. mit der Werbung für die Serie Boston Egal beauftragt wurden und dazu gehört auch die Bereitstellung von Pressematerial. Das Pressematerial ist ein Mix aus Filmfotos (Eigentums-Rechte => Phantasie Ldt.), Texten (Eigentums-Rechte => Promotion Ldt.) und Starfotos (Eigentums-Rechte => u.a. Alan Clor). Das Pressematerial packen wir in eine Pressemappe und verstehen es fortan als eine Einheit! Denn das Copyright auf Pressematerial wird völlig anders bewertet als Copyright auf besagte Filmserie.

Dieser Beipack der Firma Promotion Ltd mit den Pressemappen ist für uns interessant.
Das Rechtsverhältnis ist 1. Promotion Ldt. => Verwerter und Teileigentümer und 2. VOKS => Nutzer mit weitreichenden Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen beinhalten, wenn nicht schriftlich dann als selbstverständlich vorausgesetzt, u.a. die größtmögliche Barriere freie Verbreitung der Presseinformationen (z.B. über Multiplikatoren wie Zeitungen).

VOKS also fleißig, läßt Texte übersetzten, hält Pressekonferenzen ab, verschickt Pressemappen, pflegt die Presseinformationen in seine Website ein und und und.....
Alles ohne selbst im Besitz der Eigentums-, Inhaber und Verwertungsrechte zu sein.
Selbst die Übersetzungen der Orginaltexte sind an das Copyright dieser gebunden.
Das alles sind Kosten.

Schon seit Jahren beschäftigt sich die Creativ-Abteilung mit der Möglichkeit die Inhalte der Pressemappen zu vermarkten, die Rechtsabteilung winkte bisher wegen fehlender Vermarktungsrechte ab. Die Creativ-Abteilung gibt sich nicht damit zufrieden, und strengt weiter Ihre "Phantasie" an. Später mehr dazu.

Bleiben wir bei den "Pressemappen". Der Sender VOKS strahlt nicht nur "Boston Egal" aus, sondern ein Vollprogramm. Ihm stehen Wagenladungen von fremden "Pressemappen" zur Einpflegung in die hauseigene "VOKS-Pressemappe" zur Verfügung. VOKS nutzt (VOKS => Nutzer) überwiegend fremdes Pressematerial, ohne selbst Eigentümer der Rechte zu sein (insbesondere Vermarktungsrechte). Die Zusammenstellung der hauseigenen "Pressemappe" ist durchaus ein creativer Akt und genießt Copyright. Also VOKS besitzt in diesem Fall die Rechte an der Zusammenstellung der "VOKS-Pressemappe", nicht jedoch an dem überwiegenden Teil des Inhaltes. Die Rechte-Eigentümer der Inhalte in der "VOKS-Pressemappe" werden VOKS die Vermarktung nicht erlauben ( es sei denn sie partizipieren daran und ist nur möglich wenn alle zustimmen würden).

Daraus ist zu schlußfolgern, das es VOKS verboten ist die "Pressemappe" zu vermarkten !!!

Dies gilt auch für die Verwertungsgesellschaften (hier VG Media), die nur Handlungsgehilfen der Sender sind.

Leute, obige Ausführung ist an ein fiktives Beispiel geknüpft und stark vereinfacht - beansprucht keinen Wahrheitsgehalt. Hier gilt es nur hinter den Dingen zu schauen bzw. ein Prinzip zu verdeutlichen. Verbeißt euch nicht an dieses Beispiel.

(pause ! habe noch andere private Dinge, wie jeder andere auch, zu erledigen)

Obige Ausführung wird in Teil III b fortgesetzt. Es folgen also noch zwei Betrachtungen.

bis dann
PeRud
PeRud
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Beitrag von PeRud »

Teil III b

Teil IIIa endete mit dem Ergebnis, des Vermarktungsverbot für die "VOKS-Pressemappe" in unseren fiktiven Beispiel.

In Zeiten der Postkutsche durch greifen, in die Hand nehmen, war es einfach den Inhalt von "Pressemappen" zu bestimmen. Heute, im Web-Zeitalter könnte man z.B. durchaus die Website von VOKS.de auch in die Pressemappe packen - machen wir aber nicht. Wir beschränken uns auf eindeutig für die Presse bereitgestelltes Material. Diese Presseinformationen werden, wie sollte es heute anders sein, übers Netz verteilt. Konkret:
VOKS stellt einen Übergabepunkt (Schnittstelle) für den Zugriff der Medien auf die Presseinformationen zur Verfügung.

Ergo: Alles was über die Medienschnittstelle erreichbar ist, ist Inhalt der "VOKS-Pressemappe". Die Medienschnittstelle selbst ist die Pressemappe!

Nicht nur die Medien, sondern auch die Presseagenturen weltweit integrieren die "VOKS-Pressemappe" in Ihre "Agentur-Pressemappe". Theoretisch könnte der TVGuide "BTMünster" die "VOKS-Pressemappe" bei der Presseagentur "GoGo" auf Hawai abrufen.

"VOKS-Pressemappe" goes puplik - world wide!

Hier verlassen wir das fiktive VOKS-Beispiel, wenden uns der VG Media zu, um anschließend in den virtuellen "Wilden Westen" einzutauchen.

Die VG Media, auch die GEMA, TÜV u.a., sind privat rechtliche Gesellschaften die "hoheitliche Aufgaben" wahrnehmen. Sie sind in einer Zone zwischen Staat und Privatwirtschaft angesiedelt, werden privat finanziert und staatlich überwacht.
Die Aufsichtsbehörde für VG Media ist das "Deutsche Patent- und Markenamt" in München.

Die "hoheitlichen Aufgaben" sind an gesetzlichen Vorgaben gebunden. Es ist der VG Media z.B. nicht erlaubt Konstruktionen zu erfinden um daraus "hoheitliche Aufgaben" abzuleiten und damit verbundene Gebühren einzufordern.

Mit Konstruktion habe ich den Begriff "EPG" im Blick. Der Begriff "EPG" ist mehrdeutig und kann "Europäische Politische Gemeinschaft", "Europäische Privatgesellschaft", "Elektrisches Planetengetriebe","Elektropalatographie", "Electrical Penetration Graph" und "Elektronic Program Guide" bedeuten. http://de.wikipedia.org/wiki/EPG
Bei Recherchen in der "Juris"-Datenbank wurde ich nicht fündig. http://bundesrecht.juris.de/

Klar - die TV Media meint "Elektronic Program Guide". Doch so klar ist das nicht !
Die Phantasie der "Creativ-Abteilungen" wird gebraucht.
Denn in Verbindung mit DVB besteht ebenfalls Mehrdeutigkeit sind die Inhalte, die Integration im Sendesignal, die technische Plattform oder was auch immer gemeint. Sogar die Darstellung und Technik im Internet wird, welche ja nichts mit DVB zu tun hat, ins "EPG" hinein gebogen. Von "Geräten", was immer das sein mag, und Receivern ist die Sprache.

Um es abzukürzen:
Die Konstruktion "EPG" der VG Media gibt es nicht und wird es nicht geben !
Punkt und Aus !

Der Laie fragt sich natürlich, wieso diese Konstruktion über Jahre bestehen konnte. Solange diese Konstruktion nicht gebührenbewehrt war, interessierte es niemanden. Und wo kein Kläger auch kein Richter.

Nur der Staat könnte "EPG" definieren um daraus "hoheitliche Handlungen" abzuleiten.

Nun in den virtuellen "Wilden Westen":

Die VG Media versucht per
"EPG-Plattform" - worauf sie keine Rechte hat
die Inhalte (Pressemappen) - mit Vermarktungsverbot
mittels hauseigenen EPG-Tarif - den es so nicht geben kann
und eigener EPG-Definition - was sie nicht darf
per Diskriminierung (Deutsche TVGuides in der EU) - was verboten ist
Gebühren einzutreiben - mit einer nicht gesetzeskonformer "hoheitliche Handlung"

Wow! Genial! Methodische Wahnsinn! Super Geschäftsmodell! Könnte von mir sein!

(habe Pause verdient, oder?)

Teil IV morgen
LaBürint

Beitrag von LaBürint »

@PeRud
Hmmm... ich glaube du begehst da einen Denkfehler. Es geht hier eher um den Programmablauf (18:00 Uhr Serie ABC, 19:00 Serie DEF, 20:00 Nachrichten, 20:15 Spielfilm XYZ, etc) und weniger um die Beschreibungstexte usw. zu den Sendungen (was wohl deine Umschreibung von "Pressemappe" ist). Letzteres (Beschreibungstexte) ist auch zu Recht durch das UrhG geschützt, da eigene kreative Arbeit, was die meisten sicherlich auch nachvollziehen können. Nur will die VG Media für die Anzeige des Programmablaufs gerne Gebühren einstreichen.

Programmablauf und Beschreibungstexte können sicherlich zusammen in einer "Pressemappe" vorkommen. Nur glaube ich nicht, dass die Sender Inhalte (Texte, Bilder) ohne Erlaubnis des Rechteinhabers weiterverbreiten.
PeRud
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Beitrag von PeRud »

Hallo LaBürint,
1. Die Form der Darstellung ist durch die Normierung der Strukturierung vorgegeben. Dieses Copyrigt liegt nicht bei den Sendern. Zudem ist die von Dir vorgebrachte Reihenfolge eine logisch mathematische Darstellung auf der Zeitachse - und nicht schutzbewert.

2. Ich habe ausdrücklich die Formulierung "Pressemappe" benutzt, weil damit jeder Medienkundige sofort die Zusammenhänge versteht. Für Laien erschließt sich das nicht so einfach.

3. "Pressemappe" ist keine Umschreibung, sondern ein feststehender Begriff bei den Medien.

4. Programmablauf und Beschreibungstexte sind Bestandteil der elektronischen Sender-"Pressemappe", würde auch sonst keinen Sinn ergeben.

5.Die Sender haben nicht nur die Erlaubnis Texte und Bilder zu verbreiten - sondern werden in vielen Fällen sogar ausdrücklich vertraglich dazu verpflichtet.

Meine Bitte an Dich, lese alle vier Teile nochmals zusammenhängend.
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Beitrag von bodo »

Nein, LaBürint hat vollkommen Recht. Es geht einzig und allein um den Programmablauf.

Deine Argumentation über "EPG" hilft nicht weiter. Nur weil (für dich) EPG nicht definiert ist, heißt das nicht, das in der Medienwelt diese Begriff gebräuchlich ist. Wenn die VG Media definiert, was ein EPG ist, und alle diese Beschreibung akzeptieren können, da es ein allgemeiner Begriff in der Medienbranche ist, kann die VG Media diesen Begriff doch in der Vertragsausgestaltung nutzen. Zumal die VG Media doch in dem PDF klar formuliert, was mit EPG gemeint ist. Die können das auch ESP nennen, wenn die wollen, solange in dem Tarif erklärt ist, was die damit meinen.

Und zum Programmablauf solltest du mal "Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Sendefolge" (ZUM 12/2007) lesen, da wird argumentiert das die Reihenfolge der Sendungen durch eine kreative Leistung erstellt wird und somit schützenswert ist.
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Mal davon abgesehen hat die VGMedia völlig korrekt den Begriff EPG in ihrem PDF definiert und benutzt EPG als Abkürzung für ihre Definition...

Ich wüsste nicht was dadran falsch und unrechtens ist...
Jokerlemi

Beitrag von Jokerlemi »

Also wen ich es recht verstehe, ist nur die Nutzung der Daten (EPG-Inhalte, Programmzeitschrifteninhalte, Webseiteninhalte... etc.)als Gebührenpflichtig anzusehen?
Das Programm das die verarbeitet eigentlich nicht?
Also muß man nur die Daten entweder aus einer öffentlich zugänglichen Schnittstelle oder einer Quelle (z.B. Server), welche nicht in einem Land steht das unter das Recht unserer Verwertungsgesellschaften fällt, beziehen?
Gesperrt