Warum laßt Ihr euch verarschen ?

Hier könnt Ihr mit uns über die Nutzungsgebühr der VG Media diskutieren.
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

PeRud hat geschrieben: Doch meinst Du nicht auch, das Deine Argumente in die Schlußüberlegungen reinfliessen sollten. Und die sind erst nächstes Jahr auf der Tagesordnung.
Und soll ich nun warten bis nächstes Jahr um dadrüber zu diskutieren?

Ganz sicher nicht...
PeRud
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Beitrag von PeRud »

Vorschlag:

per Einschreiben mit Rückschein

An die
VG Media
Rechtsabteilung

Oberwallstraße 6
10117 Berlin



Betrifft: ..................................................................


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

als Europa orientiertes Projekt steht der elektronische TVGuide "TVBrowser" in direkter Konkurrenz zu anderen europäischen Anbietern.

Irritiert stellten wir durch Ihre Gebührenforderung bedingt eine Wettbewerbsbehinderung fest.

Bitte nennen Sie uns, möglichst mit Aktenzeichen, die Ausnahmeverordnung des EU-Wettbewerbsrechts auf die sich die Diskriminierung deutscher Anbieter stützt.

Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von PeRud am 27 Dez 2007, 06:06, insgesamt 1-mal geändert.
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Und was ist wenn sie keine haben?
Einfach wieder einbauen die sender?

Und dann? was ist dann wenn die Zahlungsaufforderung kommt und dann das Gerichtsverfahren?
Ich verstehe nicht wie man die TVB Macher so ein finanzielles risiko aussetzen kann...

Mal davon abgesehen ist die vgmedia nicht die einzige Firma die nicht zum eu wettbewerbsrecht passt...

Nehmen wir doch mal die ganzen TV sender.
Ist eine Verschlüsselung von TV sendern und das dadurch günstigere rechtesystem nicht auch eine wettebewerbsverzerrung?

z.B. in österreich?


Oder nehmen wir mal was anderes.
Passt das in das Wettbewerbsrechts wenn ein onlineshop filme aus dem ausland importiert und sie dank fehlender versandkosten dann günstiger anbieten kann als ein direkter händler aus dem exportland?

Und das ist nur ein Beispiel von vielen...


Ich bleibe dabei. Sender ausbauen, damit ein Zeichen setzen und auf die Klagewellen der großen finanziell risikolosen firmen warten.
PeRud
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Beitrag von PeRud »

Eine Anfrage wie von mir oben kurz und prägnant formuliert, eröffnet einen sogenannten "Verwaltungsvorgang" (feststehender Begriff), d.h. es besteht eine Bearbeitungs- und Beantwortungspflicht innerhalb einer bestimmten Frist.

Es enstehen nur Portokosten. Es besteht nicht das geringste Risiko. Beschert uns aber wertvolle Informationen (hoffentlich). Also: lets rock VG Media.

Hallo Sebastian,
Du scheinst ja richtig viel Energie zu haben. Wäre es nicht schön, und ich bin mir sicher alle würden sich freuen, wenn Du Deine Energie aufbauend kreativ für einen selbstbewußten zukunftsorientierten TV Browser einsetzen würdest.
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Ich setze meine energie schon lange gegen diese sender ein wie man unter anderen an der einen petition sehen kann.

Genauso setze ich meine energie ein um zu diskutieren wie in einem forum üblich.

Und ich bleibe dabei das TVB die sender raus nehmen sollte und den großen die ganze sache wie verklagen und ähnlichen machen lassen sollte.
Die können sich das leisten.

bodo sicherlich nicht.

Gut den brief kann man sicherlich schreiben. Nur was bringt der Brief wenn man nichts drauß gewinnt außer eine antwort?
PeRud
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Beitrag von PeRud »

Verschwörungstheorie oder wahr ?

".....Was ist die wahre Intention der VG Media bzw. der Fernsehsender? Ist es vielleicht gewünscht, dass der Traffic irgendwo anders hingeleitet wird? Planen die Fernsehsender vielleicht selbst ein eigenes zentrales EPG?....."
fragt "mabrin76" im Thread: Aktion statt Boykott


Googelt und Ihr werdet finden :

Die Firma
TV Information Services GmbH
90471 Nürnberg
Breslauer Straße 300

ist eine Tochter der Bertelsmann AG und jeder weiß wer Hauptaktionär der "RTL-Group" ist.
Und wenn jemand die Firma Meta.tv GmbH Frankfurt, z.B. bei web,de, gmx.de u.a. in der Rubrik TV im Impressum entdeckt, dem reicht das "kleine ein mal eins" für ein Aha-Erlebnis.

Ich unterstelle du googelst und findest dich auf der "tivi-services.de" wieder, klickst auf den Tabreiter "referenzen" und Dein Unterkiefer fällt nach unten, Deine Zehnägel klappen nach oben.

Per EPG beliefert
Neben Programmzeitschriften, Tageszeitungen u.a. auch

Elektronische Medien
"Deutsche Telekom, Die Presse.at, freenet.de, GMX.net, Lycos.de, RTL interactive, rtv.de, spiegel online tele.at, web.de,..."

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

PS
Die komplette Referenzseite darf ich nicht 1:1 zeigen. Also schaut nach !
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bodo
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Beitrag von bodo »

Och Junge...du vergisst dabei, das derjenige, der die Lizenzen eintreibt, die PPS ist. PPS ist der (meines wissens nach) größte Programmanbieter in Deutschland. Und wem gehören die? Springer? Ne, der DPA. Puff ist deine Verschwörungstheorie für'n Arsch ;).
PeRud
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Beitrag von PeRud »

Hallo Bodo,
Pardon ist mir entgangen

DPA hat am 30.4.2007 rückwirkend zum 1.1.2007 den 90% Springer Anteil von "PPS Presse-Programm-Service GmbH" übernommen.

Schade war gerade so spannend.
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bodo
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Beitrag von bodo »

Ach ja, mein Kommentar zu dem Brief: sowas schicken wir nicht ab.
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Beitrag von bodo »

http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/eur/1822 Stichwort "Inländerdiskrimierung"

(Danke für den Tipp an einen User ;) )
mabrin76
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Beitrag von mabrin76 »

bodo hat geschrieben:Und "zu dem drauf ankommen und verklagen lassen" : Es geht hier um 1 Euro pro Nutzer => > 250.000 Euro. Wenn wir nun nach 3 Monaten den Streit vor Gericht verlieren, bedeutet dies schon 75.000 Euro (im PDF steht pro Monat 1/10).

Dieses Risiko will keiner von uns eingehen. Auch wenn einige das hier anscheinend von uns verlangen.
Da stimme ich voll zu, das TVB-Team sollte kein (finanzielles) Risiko eingehen. Und niemand verlangt, dass Ihr den Musterprozess für die gesamte Branche führt.

Aber momentan ist das TVB-Forum ein toller Platz, um Informationen allgemeiner Art zu dem Thema VGM auszutauschen...

Ich habe mir Gedanken gemacht, was den Streitwert angeht (Dies ist aber nur bedingt für TVB relevant). Was wäre wenn man eine Dummy-EPG-Internetseite macht? Diese stattet man mit dem vollständigen EPG einiger der betroffenen Sender aus, meldet sie nicht bei Google und Co an, usw.

Der Streitwert dürfte sehr gering sein. Und am besten lässt man die Besucherzahlen noch von der IVW messen, was ja auch VG Media verlangt. Dann könnte man einen schönen Musterprozess führen... (und wenn man dann noch einen altruistischen Anwalt hätte ;)

Vielleicht nur ein virtuelles Hirngespinst, was meint Ihr?
mabrin76
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Beitrag von mabrin76 »

PeRud hat geschrieben:Verschwörungstheorie oder wahr ?
An Verschwörungstheorien glaube ich in diesem Fall und allgemein nicht (und auch nicht an die Illuminaten ;) )

Aber meine Fragen zur Intention könnte man auch juristisch beleuchten:

- Sind die Markteintrittsbarrieren zu hoch durch die Lizenzgebühren?
- Findet eine Wettbewerbsverzerrung statt? Print ist z.B. von der Lizenz nicht betroffen? Man stelle sich mal vor TV Spielfilm Print müsste 1 EUR pro Haushalt zahlen...
PeRud
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Beitrag von PeRud »

Hallo Bodo,
Dein oben eingefügter Link führt zu einen Beitrag des Autors Prof. Lars Lehre.

Sein aktuellster Bezug sind die Amsterdamer Verträge 1999, er spricht noch von "EG", EG-Verträgen und bezieht sich auf 15 Mitgliedstaaten. Daraus leite ich ein Erstellungsdatum 2000 ab.

Die von ihn, vor allem für uns wichtigen Paragraphen, aufgeführten EG-Gesetzestexte gibt es nicht mehr. Im Klartext: Seine Analyse kannst Du canceln.

D.h. nicht, daß seine Einlaßungen über die "dahinter" liegende Prinzipien falsch sind - sondern für uns heute nur eingeschränkt brauchbar.

Selbstverständlich sind alte EG-Gesetze in neue EU-Richtlinien überarbeitet eingeflossen,
die für uns wichtigen EU-Richtlienen z.B. über Medien, Dienstleistungen, Diskriminierungen u.a. sind neu.

Seit nunmehr zwei Wochen lese und recherchiere ich zu diesem Thema, und werde mich als Laie hüten, weil ich das nicht kann, mich in fundierte juristische Diskussionen einzulassen. Die Thematik mit der wir uns beschäftigen, bietet genug Stoff für eine Diplomarbeit, und die wird nicht so nebenbei auf der Fahrradlenkstange geschrieben.

Ich genieße lieber den Schutz der Laienhaftigkeit.
Auffallend ist der EU-Trend, den Binnenmarkt zu stärken und Barrieren zu beseitigen. Es wurden in den letzten Jahren atemberaubend schnell, meistens durch Gerichtsurteile viele nationale Ausnahmereglungen einkassiert. (die meisten betrafen allerdings nicht die BRD). Nationale Kompetenzen wurden an die EU abgegeben.

So bricht z.B. die EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 nationales Gesetz. Auf der Website der EU-Kommission findest du u.a.

"..Die Richtlinie stärkte zudem die Rechte von Dienstleistungsempfängern, zum Beispiel durch die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots...."
(letzter Satz http://ec.europa.eu/internal_market/ser ... dex_de.htm )

Anmerkung: die TVGuides sind u.a. Dienstleistungsempfänger der Sender.

Ähnliche Formulierungen gibt es zum Wettbewerb in der EU-Marktordnung. Das Wettbewerbsrecht ist in der Marktordnung integriert.

Leider habe ich für meine Recherchen keinen Zugriff auf wichtige Urteilsdatenbanken.
Zugangs- und Abrufgebühren, sowie Juristenvorbehalt schließen mich aus. Kann mich also nicht auf wichtige Quellen berufen und zitieren, obwohl ich davon weiß.

Nach meinen Recherchen ist mir klar:

Die VG Media behindert durch Ihre Gebührenforderung den EU-Wettbewerb.
Sie diskriminiert deutsche Anbieter. Es gibt keine Ausnahmeregelung, die diese Diskriminierung stützt.
VG Media verstößt gegen EU-Recht.



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Für Hartgesottene, die sich auch in staubtrockener Umgebung wohlfühlen einige Links

Gerichtliche Europaisierung des Vertragsrechts
http://www.chsh.at/fileadmin/chsh.at/pu ... ft_105.pdf

Dienstleistungsfreiheit (von 2003-also etwas angestaubt, ansonsten Fundgrube !)
http://www.fifoost.org/produkte/export_ ... node47.php

Multimediarecht
http://www.uni-kassel.de/fb7/oeff_recht ... arecht.pdf

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Beitrag von bodo »

Also ich glaube eher Rechtsanwälten, die sich mit der Materie auskennen, und die sagen mir halt alle das gegenteil. Wenn du Anwälte findest, die deine Meinung stützen und auch klar hier begründen können, dann her damit. Ansonsten ist jetzt stop hier mit diesen Hirngespinsten ;).
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