Hallo Bodo,
Dein oben eingefügter Link führt zu einen Beitrag des Autors Prof. Lars Lehre.
Sein aktuellster Bezug sind die Amsterdamer Verträge 1999, er spricht noch von "EG", EG-Verträgen und bezieht sich auf 15 Mitgliedstaaten. Daraus leite ich ein Erstellungsdatum 2000 ab.
Die von ihn, vor allem für uns wichtigen Paragraphen, aufgeführten EG-Gesetzestexte gibt es nicht mehr. Im Klartext: Seine Analyse kannst Du canceln.
D.h. nicht, daß seine Einlaßungen über die "dahinter" liegende Prinzipien falsch sind - sondern für uns heute nur eingeschränkt brauchbar.
Selbstverständlich sind alte EG-Gesetze in neue EU-Richtlinien überarbeitet eingeflossen,
die für uns wichtigen EU-Richtlienen z.B. über Medien, Dienstleistungen, Diskriminierungen u.a. sind neu.
Seit nunmehr zwei Wochen lese und recherchiere ich zu diesem Thema, und werde mich als Laie hüten, weil ich das nicht kann, mich in fundierte juristische Diskussionen einzulassen. Die Thematik mit der wir uns beschäftigen, bietet genug Stoff für eine Diplomarbeit, und die wird nicht so nebenbei auf der Fahrradlenkstange geschrieben.
Ich genieße lieber den Schutz der Laienhaftigkeit.
Auffallend ist der EU-Trend, den Binnenmarkt zu stärken und Barrieren zu beseitigen. Es wurden in den letzten Jahren atemberaubend schnell, meistens durch Gerichtsurteile viele nationale Ausnahmereglungen einkassiert. (die meisten betrafen allerdings nicht die BRD). Nationale Kompetenzen wurden an die EU abgegeben.
So bricht z.B. die EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 nationales Gesetz. Auf der Website der EU-Kommission findest du u.a.
"..Die Richtlinie stärkte zudem die Rechte von Dienstleistungsempfängern, zum Beispiel durch die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots...."
(letzter Satz
http://ec.europa.eu/internal_market/ser ... dex_de.htm )
Anmerkung: die TVGuides sind u.a. Dienstleistungsempfänger der Sender.
Ähnliche Formulierungen gibt es zum Wettbewerb in der EU-Marktordnung. Das Wettbewerbsrecht ist in der Marktordnung integriert.
Leider habe ich für meine Recherchen keinen Zugriff auf wichtige Urteilsdatenbanken.
Zugangs- und Abrufgebühren, sowie Juristenvorbehalt schließen mich aus. Kann mich also nicht auf wichtige Quellen berufen und zitieren, obwohl ich davon weiß.
Nach meinen Recherchen ist mir klar:
Die VG Media behindert durch Ihre Gebührenforderung den EU-Wettbewerb.
Sie diskriminiert deutsche Anbieter. Es gibt keine Ausnahmeregelung, die diese Diskriminierung stützt.
VG Media verstößt gegen EU-Recht.
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Für Hartgesottene, die sich auch in staubtrockener Umgebung wohlfühlen einige Links
Gerichtliche Europaisierung des Vertragsrechts
http://www.chsh.at/fileadmin/chsh.at/pu ... ft_105.pdf
Dienstleistungsfreiheit (von 2003-also etwas angestaubt, ansonsten Fundgrube !)
http://www.fifoost.org/produkte/export_ ... node47.php
Multimediarecht
http://www.uni-kassel.de/fb7/oeff_recht ... arecht.pdf
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