Gebühr umgehen

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moejoe

Beitrag von moejoe »

habe gerade noch einige andere Beiträge im Forum gelesen, sehr ineressant was die User so vorschlagen :)

@Bananenweizen
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,...
Richtig man darf keine vollständigen Werke kopieren, auch generell sind dieser ersteinmal geshützt, dem Stimme ich zu, aber solange man nur Teile des Werkes dem wissenschalftlichen Gebrauch oder zum Beispiel dem privaten Archiv zuführt ist dies zulässig.
Damit dürfte ich selbst ein Skript schreiben, um mir Teile des "Fernsehprogrammes" meinem Informationsarchiv zuzuführen, oder?
Würde ich jetzt dieses Programm veröffentlichen, oder die Informationen anderweitig der breiten Masse zur Verfügung stellen, dann wäre das wiederum illegal.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
So wären meine Gedanken! Damit scheidet diese Möglichkeit aus verschiedenen Gründe aus!

@bodo
Du darfst nie was ohne Erlaubnis veröffentlichen, es sei denn es ist ein kurzes Zitat mit einer klaren Quellenangabe.
Ja so steht es auch im UrhG (siehe oben)
Auslesen ohne Genehmigung ist das, was uns eher tangiert hier. Wenn man also etwas schreibt, das die Daten von einer Webseite ausliest und das in den TVBrowser laden lässt, verstößt man so gegen das UrhG.
Jo ich denk der Absatz 6 aus §53 des UrhG macht das Rennen. 8)

Dann kann ich dir vollkommen zustimmen, das die Frage ist, Titel+Uhrzeit und evtl. eine Beschreibung schon schützenswert ist?
Ich denke es ist juristisches Grauland in dem man sich da bewegt, obwohl hier wohl noch andere Teile des UrhG greifen werden oder?

Gruß Moejoe
moejoe

Beitrag von moejoe »

Hm, pass zwar eigentlich nicht wirklich in das Thema Gebühr umgehen, aber ich denke der Gedanke ist wichtig:

Auszug aus einem Interview mit Rechtsanwalt Ehlgen:
Digitalmagazin: Worauf könnten denn die Rechte an den Programmhinweisen beruhen?
Ehlgen: Dies richtet sich nach dem Urheberrechtsgesetz und dem hier einschlägigen Begriff der sogenannten „Werktiefe“: Es werden nur geistige schöpferische Leistungen geschützt, die ein gewisses Mindestmaß an „Gehirnschmalz“ aufweisen.
Ich habe mir in den letzten Tagen EPG-Inhalte angesehen; es handelt sich meist um wenige Sätze einfachsten Inhalts. Urheberrechtlich geschützte „Werke“ kann ich hierin nicht erblicken.
Zitat von infosat siehe Thema Presse News (darf leider noch keine Links Posten)

Besonders den letzten Satz finde ich interessant, da es genau das ist, was zu klären wäre.

Ich finde auch, dass es sich bei diesen Informationen nicht um etwas schützenswertes handelt! Zumal diese Informationen ja auch von Dritten kommen, wie zum Beispiel von den Großen Filmstudios?

Aber das können Gericht auch anders sehen.

Nunja es gilt abzuwarten wie sicht die Rechtslage entwickelt, vielleicht wird es von anderen Seiten (Herstellern von Receivern) bald einen Gegenzug geben!

Gruß moejoe
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bodo
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Beitrag von bodo »

Naja, das Interview mit dem Herrn Ehlgen enthält so einige Fachfehler. Deswegen würde ich mich auf die Aussagen nicht verlassen :)..

Z.B. holen die Fernsehzeitungen Ihr komplettes Material nicht von den Fernsehsendern. Die meisten kaufen sich die Daten bei Firmen ein. Diese bekommen zwar die Daten der Sender, aber die Beschreibungen der Sender werden durch neutralere Ersetzt, Bilder aus dem eigenen Archiv hinzugefügt usw...da bleibt dann meistens nur Titel+Uhrzeit von den Sendern über, der Rest ist Zeug aus deren Datenbanken...
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